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Entscheidungen über die Euro-Rettung dürfen nicht von einem geheim tagenden, neunköpfigen Bundestagsgremium getroffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter erklärten eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF für überwiegend unwirksam.
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